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Heutzutage verlieren die Mitarbeiter in dem Spannungsdreieck „Arbeit – Privat – Freizeit“ zunehmend die Verbindung zu sich selbst. Im dynamischen Arbeitsalltag bleibt wenig Zeit zum Erkennen und Wahrnehmen der eigenen Bedürfnisse. Als Folge machen sich körperlich mentale Erschöpfung und sinkende Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz bemerkbar. Der positive Effekt von Yoga und Meditation ist heutzutage unbestritten und rückt immer mehr in die Presse und in das Bewusstsein der Gesellschaft und der Unternehmen.

Körperliche Gesundheit

Mentale Stärke

Wertschätzung

Deshalb unterrichten wir auch gerne direkt in den Unternehmen. Auf Wunsch stellen wir die gesamte Ausstattung wie Yogamatten, Klötze, Gurte und Decken zur Verfügung. Für ein individuelles Angebot bitten wir um eine E-Mail an: kontakt@ensostudio.de. Alternativ vereinbaren wir mit den Unternehmen attraktive Mitarbeiterrabatte und beteiligen uns an den unternehmensinternen Vorsorgeprogrammen.

Aufwendungen, die ein Unternehmen in Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung in Form von Durchführung von Yogakursen für seine Arbeitnehmer tätigt, stellen für das Unternehmen steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Für die Arbeitnehmer ist die Teilnahme an den Yogakursen – wenn diese zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird – zudem lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kurse je Arbeitnehmer 500 Euro pro Jahr nicht übersteigen (§ 3 Nr. 34 EStG).

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